Die RP-ProductionZ

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RP-ProductionZ, Version 1.00

Auch wir kommen um das Kleingedruckte leider nicht herum. Schließlich handelt es sich bei den RP-ProductionZ Diensten um Lösungen mit vielen Einzelelementen. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der RP-ProductionZ unter Berücksichtigung der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RP-ProductionZ, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung, eines Auftrags bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken. Schauen Sie doch einmal genau hin. Sie werden sehen, dass die RP-ProductionZ sich auch hier nicht zu verstecken braucht.

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der RP-ProductionZ (nachfolgend RP-ProductionZ) gelten für alle Dienste der RP-ProductionZ. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.
1.2 RP-ProductionZ erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn RP-ProductionZ in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 RP-ProductionZ kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von RP-ProductionZ gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. RP-ProductionZ weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.4 Den Volltext der AGB kann RP-ProductionZ über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch RP-ProductionZ bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

1.7 Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 312d BGB

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RP-ProductionZ – Feldmark 9 – 44575 Castrop-Rauxel.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufsbelehrung.
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben.

2. Leistungen der RP-ProductionZ

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 Alle Produkte der RP-ProductionZ sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet und/oder Intranet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen.
2.3 Die Verfügbarkeit der RP-ProductionZ Produkte und der Dienste bis zum Übergabepunkt an den Kunden beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. RP-ProductionZ weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von RP-ProductionZ liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von RP-ProductionZ handeln, von RP-ProductionZ nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Dienstes sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. Dienstleistungen eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von RP-ProductionZ haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von RP-ProductionZ erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von RP-ProductionZ erbrachten Leistung.
2.4 RP-ProductionZ führt an ihren Aufträgen zur Sicherheit des Dienstes, zur Aufrechterhaltung der Vertragsintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. RP-ProductionZ wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird RP-ProductionZ den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.5 RP-ProductionZ kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von RP-ProductionZ für den Kunden zumutbar ist.
2.6 Soweit feste Zeiten zur Verfügung gestellt werden, behält sich RP-ProductionZ vor, die dem Kunden zugewiesene Zeit zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
2.7 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z. B. durch eine erneute Angabe von Auftragsdetails oder einfache Umstellungen seiner Belange mit.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt RP-ProductionZ, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die RP-ProductionZ nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt RP-ProductionZ, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.3 RP-ProductionZ stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann RP-ProductionZ hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
3.4 RP-ProductionZ kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von RP-ProductionZ gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. RP-ProductionZ weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
3.5 Gegen Forderungen der RP-ProductionZ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann RP-ProductionZ ihre Dienste sperren.
3.7 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann RP-ProductionZ das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für RP-ProductionZ liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.8 Bei Zahlungsverzug kann RP-ProductionZ für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von € 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
4.2 RP-ProductionZ kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die RP-ProductionZ gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Anforderungen und Aufträge so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Produkte, die RP-ProductionZ zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. RP-ProductionZ kann Produkte einbehalten, wenn Aufträge abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der RP-ProductionZ Diense und/oder Produkte beeinträchtigt wird.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er von RP-ProductionZ erhält, auf anderen Datenträgern, die nicht bei RP-ProductionZ liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die RP-ProductionZ übertragen.

5. Haftung der RP-ProductionZ

5.1 Für Schäden haftet RP-ProductionZ nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von RP-ProductionZ oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt RP-ProductionZ oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den RP-ProductionZ bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
5.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.3 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

6. Datennutzung

6.1 RP-ProductionZ erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf RP-ProductionZ Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. RP-ProductionZ wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
6.3. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
6.4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft RP-ProductionZ keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Auftrags hingewiesen werden.
6.5. Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt RP-ProductionZ vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.

7. Schufa-Klausel

7.1 Der Kunde willigt ein, dass RP-ProductionZ von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass RP-ProductionZ an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
7.2 Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

8.1 RP-ProductionZ räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Produkte Programmen oder Dienstleistungen ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
8.3 Die von RP-ProductionZ zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Produktionen nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
8.4 Bei Produktionen berechtigt die Lizenz nur zur Nutzung im Rahmen der Produktion, mit dem Produktionen bestellt wurden. Eine Nutzung der Produktionen und der Produktions-Materialien für andere Produktionen des Kunden ist ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind mehrere Aufträge eines Kunden, die auf den gleichen Inhalt oder Unterbereiche eines Inhalts verweisen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist RP-ProductionZ berechtigt, die Dienste, auf der Produkte lizenzwidrig genutzt wird, oder das Projekt, für das Produktionen lizenzwidrig genutzt werden, bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit zu sperren.
8.5 Produktionen und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der RP-ProductionZ.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
9.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Dortmund, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).



Abschnitt II: Sonderregeln für Produktionen, Dienste, Produkte, Aufträge

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Dienstleistungsinanspruchung kommt zwischen dem Kunden und der Auftragsstelle bzw. dem Registrar direkt zustande. RP-ProductionZ beauftragt die Durchführung von Aufträgen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit RP-ProductionZ nicht selbst Registrar für die betreffende Dienstleistung ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen Dienstleistungen finden sich unter 1.2.
1.2 Die Dienstleistungen werden von unterschiedlichen Organisationen bereitgestellt und verwaltet. Für jede Produktion gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für Produktionen gelten die Dienstleistungsrichtlinien, die Produktionsbedingungen und die Preisliste der Flaschenkind-Company; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
1.3 Die Daten zur Registrierung von Produkten werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Eigentümer unter den gewünschten Produkten bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Produkten kann nicht übernommen werden.

2. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Produkten, der Änderung von Produktionen und beim Wechsel von Auftragsgebern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Aufträge und ihre Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. RP-ProductionZ weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Aufträgen – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Produktionen oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere links- und rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Andeutungen oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Produktionen Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
2.4 Die Verwendung von Anti-Werbung ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Verwendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Verwendung von Produktionen ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der Produktion deutlich zu machen.
2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern RP-ProductionZ feststellt, dass das Volumen eines Kunden eines Auftrages, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z. B. ein höherwertiges Produkt) mit einem entsprechend höheren Volumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann RP-ProductionZ das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
2.6 Alternativ steht RP-ProductionZ bei Volumenüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.
2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für einen Auftrag anzugebenden Daten als falsch und kann RP-ProductionZ den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann RP-ProductionZ die Produktion stoppen lassen.

3. Reaktion von RP-ProductionZ bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Produktion oder eines Produkts an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Produktionen oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann RP-ProductionZ die Produktion stoppen, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Produktion begangen, kann RP-ProductionZ auch Maßnahmen ergreifen, die das Produkt unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Produktion aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann RP-ProductionZ das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann RP-ProductionZ statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
3.4 Versendet der Kunde Anti-Werbung im Sinne von 2.4, kann RP-ProductionZ die Produktion vorübergehend sperren.
3.5 Wird in Anti-Werbung nach 2.4 eine Produktion genannt oder zur Schau gestellt, die von RP-ProductionZ betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im RP-ProductionZ Produktionsspektrum liegen, kann RP-ProductionZ die Produktion oder die Inhalte vorübergehend stoppen.
3.6 RP-ProductionZ kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten Aufträge ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Auftrag schädliche Propaganda enthält, die Herausgeberinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
3.7 Der Entgeltanspruch von RP-ProductionZ besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

4. Produktionen, Aufträge

4.1 RP-ProductionZ behält sich für Produktionen und Produkte vor, die Größe von ein- und ausgehenden Produktionen zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
4.2 RP-ProductionZ ist berechtigt, auf bereitgestellten Speichermedien eingegangene Produktionen zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
4.3 Der Versand von Produktionen an Kunden oder ausländische Empfänger ist nur möglich, soweit dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.

5. Haftung der RP-ProductionZ

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an RP-ProductionZ gezahlt hat.

6. Verfahren bei Vertragsbeendigung

6.1 Löschungsaufträge für Produktionen bedürfen der Unterschrift des Produzenten / Auftraggebers C.
6.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Produktion nicht mit, kann RP-ProductionZ die Produktion nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Produktionsfirma zurückgeben. RP-ProductionZ weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
6.3 Alternativ kann RP-ProductionZ die Produktion nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
6.4 Beendet RP-ProductionZ den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann RP-ProductionZ nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Produktion veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.



Abschnitt III: Sonderregeln für dedizierte und virtuelle Produkte

1. Administration und Benutzung

1.1 Bei bestimmten Produkten hat der Kunde allein Produktrechte. RP-ProductionZ kann das Produkt nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Produkts allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitsmaßnahmen zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Wartung von Produkten oder sonstiger Artikel, die RP-ProductionZ zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
1.2 Jeder Kunde ist verpflichtet, sein Produkt so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit des Dienstes, anderer Dienste, Produkte und Daten Dritter nicht gefährdet wird.

2. Reaktion von RP-ProductionZ bei Gefährdungen

2.1 Gefährdet ein Kunde über sein Produk Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Diensten, Produkten, Produktionen oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – oder hat RP-ProductionZ aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann RP-ProductionZ die Produktion vorübergehend stoppen. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte selbst verursachte Angriffe (nachfolgend SVA) gilt, die der Kunde über sein Produkt ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann RP-ProductionZ das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
2.2 Gefährdet ein Produkt Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Produkten, Produktionen oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder hat RP-ProductionZ aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann RP-ProductionZ die Produktion vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für SVA gilt, für die das Produkt des Kunden von Dritten benutzt wird.
2.3 RP-ProductionZ weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel eines SVAs wird. Wird ein Produkt wiederholt Ziel von SVAn und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann RP-ProductionZ das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für RP-ProductionZ keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen SVA oder deren Auswirkung auf andere Kunden und Produktionen zu unterbinden.
2.4 Wird über das Produkt Anti-Werbung (Abschnitt II, Ziffer 2.4) versendet, kann RP-ProductionZ die Produktion stoppen.
2.5 Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, Ziffer 2 gelten entsprechend. RP-ProductionZ kann in solchen Fällen Produktionen entsprechend Abschnitt II, Ziffer 3 stoppen oder kündigen.

3. Nutzungsüberlassung an Dritte

Der Kunde darf die Produkte Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. RP-ProductionZ kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller-Vertrages voraus. Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist in jedem Fall untersagt.

4. Freistellung

Der Kunde ersetzt RP-ProductionZ alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. RP-ProductionZ informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

5. Haftung der RP-ProductionZ

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an RP-ProductionZ gezahlt hat.












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